ALLGEMEINE GESCHÄFSTBEDINGUNGEN
Definitionen
- „Bedingungen“ bedeutet diese Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung.
- „Teilnahmeformular“ bezeichnet dieses Anmeldeformular einschließlich dieser Bedingungen und der Entschädigungserklärung, das für die Teilnahme an der Veranstaltung ausgefüllt werden muss.
- „Veranstaltung“ bezeichnet den Concours of Elegance Germany 2025 und die Tour of Elegance.
- „Schadloshaltungserklärung“ bedeutet die Schadloshaltungserklärung die Bestandteil des Teilnahmeformulars ist.
- „Veranstalter“ bedeutet Thorough Events GmbH seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Lieferanten und/oder Sponsoren und/oder Personen, denen der Veranstalter gegenüber verantwortlich ist.
- „Teilnehmer“ bezeichnet den Eigentümer des Kraftfahrzeugs (oder gegebenenfalls seinen Bevollmächtigten), der auf dem Anmeldeformular genannt wird, den genannten Miteigentümer oder Gast und alle Mitarbeiter, deren Daten auf dem Anmeldeformular angegeben sind (falls vorhanden).
- „Fahrzeug“ bezeichnet das Kraftfahrzeug, das bei der Veranstaltung ausgestellt oder gefahren werden soll und dessen Einzelheiten im Anmeldeformular aufgeführt sind.
ANMELDUNG, TEILNAHME UND BEDINGUNGEN
- Die Teilnahme an der Veranstaltung als Teilnehmer erfolgt ausschließlich auf Einladung des Veranstalters, der sich das Recht vorbehält, die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
- Mit der Einreichung des Teilnahmeformulars bestätigen Sie dem Veranstalter, dass Sie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, wie sie hier aufgeführt sind, und die Bedingungen der „Entschädigungserklärung“, wie sie auf Seite 7 aufgeführt sind, gelesen und vollständig verstanden haben, und Sie stimmen hiermit zu, an diese Bedingungen gebunden zu sein.
- Das Fahrzeug muss für das Fahren auf öffentlichen Straßen zugelassen sein oder über eine Genehmigung verfügen (ein entsprechender Nachweis muss auf Verlangen des Veranstalters zur Einsichtnahme vorgelegt werden) und sich in einem einwandfreien Zustand befinden. (Ausgeschlossen sind Nicht-Rennwagen und Ausstellungsfahrzeuge)
- Das Fahrzeug darf nur von dem/den Eigentümer(n) oder einer vom/von den Eigentümer(n) benannten Person gefahren werden, die über 21 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein muss. Inhaber eines Lernfahrausweises dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
- Das Fahrzeug darf innerhalb von 20 Tagen vor der Veranstaltung nicht auf anderen öffentlichen Automobilausstellungen, Veranstaltungen, Ausstellungen oder Auktionen in Deutschland gezeigt oder ausgestellt werden, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters vor. Der Veranstalter hat das Recht, dem Teilnehmer und dem Fahrzeug die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern, wenn der Teilnehmer eine solche vorherige schriftliche Zustimmung nicht erhalten hat.
- Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters durch ein anderes Fahrzeug ersetzen. Ein Antrag auf Zustimmung des Veranstalters zum Austausch des Fahrzeugs muss spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung schriftlich gestellt werden. Die Zustimmung zur Ersetzung liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters.
- Die vollständige Zahlung der Concours/Concours Unterhaltungspaket-Gebühr ist bei Annahme der Teilnahme fällig.
TEILNAHME AN DER VERANSTALTUNG
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle geltenden Regeln und Vorschriften des Veranstalters, die die Veranstaltung überwachen, einzuhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Teilnehmer von Zeit zu Zeit Regeln aufzuerlegen aufzuerlegen, die Teil dieser Bedingungen sind.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung zu entfernen oder ihm die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern, wenn der Veranstalter dies aus Gründen der Sicherheit oder des Vergnügens der anderen Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung für notwendig erachtet.
- Als Gegenleistung dafür, dass der Veranstalter die Teilnahme an der Veranstaltung gestattet,
erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Fahrzeug und/oder der Teilnehmer bei der Veranstaltung fotografiert, gefilmt oder mit anderen Mitteln zur Speicherung von bewegten oder unbewegten Bildern aufgezeichnet wird, und räumt dem Veranstalter das Recht ein, die Produkte solcher Aufnahmen ganz oder teilweise in allen bekannten oder künftig entwickelten Medien und Formaten weltweit und dauerhaft zu nutzen. Jeder Film, jedes Foto oder jede andere Aufzeichnung von bewegten oder unbewegten Bildern sowie das gesamte geistige Eigentum in Verbindung damit bleiben Eigentum des Veranstalters, und wenn dieses geistige Eigentum nicht automatisch auf den Veranstalter übergeht, stellen diese Bedingungen eine rechtsverbindliche Abtretung desselben dar. Der Teilnehmer willigt ferner in die Verwendung und Vervielfältigung seines Namens, seines Bildes, seines Aussehens und seiner Fotos, Filme und Aufnahmen mit allen Mitteln und in allen Medien zum Zwecke der Werbung, der Öffentlichkeitsarbeit und in sonstiger Weise im Zusammenhang mit der Nutzung der Veranstaltung und/oder der Förderung der Veranstaltung (und künftiger Veranstaltungen) ein, vorausgesetzt, dass eine solche Verwendung eine solche Verwendung nicht den Eindruck erwecken darf, dass der Teilnehmer einen offiziellen Sponsor oder Lieferanten der Veranstaltung direkt unterstützt.
HAFTUNG UND VERSICHERUNG
- Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter keine Versicherung für den Teilnehmer abschließt und dass der Teilnehmer für den Abschluss aller für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlichen Versicherungen verantwortlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eine Rücktritts-, Betriebshaftpflicht- und Arbeitnehmerhaftpflichtversicherung gegen Personenschäden, Tod und Beschädigung oder Verlust von Eigentum sowie eine Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge, die für die Teilnahme an einer Veranstaltung dieser Art geeignet ist. Der Teilnehmer muss mit diesem Teilnahmeformular eine Kopie der gültigen Versicherungsbescheinigung des Teilnehmers als Nachweis für diesen Versicherungsschutz vorlegen.
- Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmung 13 ist der Veranstalter nicht haftbar haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer nicht für tatsächliche oder angebliche indirekte Verluste oder Folgeschäden, die dem Teilnehmer in irgendeiner Weise entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, erwartete Gewinne, Einsparungen, entgangene Geschäftseinnahmen, Geschäftsverluste, Verlust von Gelegenheiten, Verlust des Firmenwerts oder jede andere Art von wirtschaftlichen Verlusten. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für den Verlust (oder Diebstahl) oder die Beschädigung der Person, des Eigentums und der Sachen des Teilnehmers oder seiner Gäste, Angestellten oder Vertreter, die sich aus der Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung ergeben, und der Veranstalter haftet auch nicht für Handlungen von Zuschauern, Besuchern oder anderen Dritten, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist.
- Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung des Veranstalters für Tod oder Körperverletzung aus, die durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, Betrug oder arglistige Täuschung verursacht wurden, oder für Angelegenheiten, deren Ausschluss oder Versuch eines Haftungsausschlusses für den Veranstalter rechtswidrig wäre.
- Der Teilnehmer stellt den Veranstalter in vollem Umfang und wirksam von allen Ansprüchen, Rechtsstreitigkeiten und Klagen frei, insbesondere für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum oder die Verletzung oder den Tod von Personen, die sich aus einem Verstoß des Teilnehmers gegen diese Bedingungen und/oder aus einer Handlung oder Unterlassung des Teilnehmers, seiner Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder Eingeladenen ergeben, und hält den Veranstalter schadlos. des Teilnehmers, seiner Angestellten, Bevollmächtigten, Unterauftragnehmer oder Eingeladenen.
- Die Eigentümer sind für alle Risiken für sich und ihre Fahrzeuge verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Sorgfalt, Verwahrung oder Kontrolle.
ÄNDERUNGEN UND VETRAGSKÜNDIGUNG
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort und/oder das Datum der Veranstaltung jederzeit und aus beliebigen Gründen zu stornieren oder zu ändern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ereignisse höherer Gewalt, die den Veranstalter daran hindern können, seinen Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nachzukommen). „Höhere Gewalt“ bedeutet und umfasst Feuer, Überschwemmung, Naturkatastrophen, Unfälle, Aussperrung, Streiks, Arbeitskämpfe, Arbeitskampfmaßnahmen jeglicher Art, unvermeidbare Unfälle, Ausrüstungsausfälle, nationale Unruhen oder Aufstände, höhere Gewalt, alle Ursachen oder Ereignisse, die aus dem Krieg resultieren oder diesem zuzuschreiben sind, oder alle anderen Ursachen oder Ereignisse (gleichgültig, ob sie ähnlicher oder unähnlicher Natur sind), die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen.
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer nicht für Verluste, Verspätungen, Schäden oder sonstige Haftungen, die sich aus der Absage oder der Änderung des Termins oder des Veranstaltungsorts der Veranstaltung ergeben oder damit zusammenhängen. - Die Entscheidung des Veranstalters ist in allen Streitfällen oder Diskussionen endgültig, und alle Trophäen- und Preisentscheidungen sind endgültig, und es wird keine Diskussion oder Korrespondenz mit dem Teilnehmer geführt.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Bedingungen vorzunehmen oder zusätzliche Regelungen aufzuerlegen, die er nach eigenem Ermessen für notwendig hält oder die im besten Interesse der Veranstaltung sind.
- Um Ihre Teilnahme an der Veranstaltung zu stornieren, müssen Sie den Organisator mindestens 60 Tage vor der Veranstaltung schriftlich benachrichtigen.
- Stornogebühren: 50% bei Unterzeichnung, nicht erstattungsfähig, 100% nicht erstattungsfähig, wenn die Stornierung weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung eingeht.